Elektroautos sind klimafreundlich. Um die Klimaziele zu erreichen, sollen bis 2030 in Deutschland 15 Millionen E-Autos rollen. Ein hohes Ziel, bedenkt man die Kosten: Elektroautos sind deutlich teurer als PKW mit Verbrennungsmotor und einen nennenswerten Gebrauchtmarkt gibt es derzeit noch nicht.
Um den Bürgern die E-Mobilität schmackhaft zu machen, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) E-Autos und Plug-in-Hybride. Auch die Hersteller tragen einen Anteil an der Förderung. Dieser Beitrag erklärt, wie viel Geld es gibt und wie Sie daran kommen.
Bis zu 9.000 € Förderung können Sie im Jahr 2022 beim Kauf eines rein elektrischen Neuwagens einstreichen, wenn Herstelleranteil, Bundesanteil und Innovationsprämie zusammenkommen.
Die Autohersteller subventionieren die Anschaffung eines elektrischen Neuwagens mit bis zu 3.000 €, das gilt übrigens auch für Plug-In-Hybride.
Das BAFA bietet zwei Arten der Förderung: Umweltbonus und Innovationsprämie. Diese werden hier kurz beschrieben.
Der Umweltbonus für Elektroautos mit Batterie oder Brennstoffzelle beträgt inklusive Innovationsprämie:
E-Autos | Nettolistenpreis < 40.000 € | Nettolistenpreis > 40.000 € | Mindesthaltedauer |
Kauf | 6.000 € | 5.000 € | 6 Monate |
Leasing 6-11 Monate | 1.500 € | 1.250 € | 6 Monate |
Leasing 12-23 Monate | 3.000 € | 2.500 € | 12 Monate |
Leasing >23 Monate | 6.000 € | 5.000 € | 24 Monate |
Plug-in-Hybride | |||
Kauf | 4.500 € | 3.750 | 6 Monate |
Leasing 6-11 Monate | 1.125 € | 937.50 | 6 Monate |
Leasing 12-23 Monate | 2.250 € | 1.875 | 12 Monate |
Leasing >23 Monate | 4.500 € | 3.750 | 24 Monate |
Genaueres können Sie auf der Website der BAFA nachlesen.
Mit der Innovationsprämie wird der Bundesanteil an der Förderung verdoppelt. Sie gilt für folgende Elektrofahrzeuge:
Mit der neuen Richtlinie wird beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.
Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, die Innovationsprämie mindestens bis zum 31.12.2022 weiterzuführen.
Eine vollständige Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (Stand 25.01.2022) stellt die BAFA ebenfalls auf ihrer Website zur Verfügung.
Umweltbonus und Innovationsprämie gibt es auch für junge gebrauchte Fahrzeuge, die maximal 12 Monate erstzugelassen und höchsten 15.000 Kilometer gelaufen sind. Voraussetzung: Die Autos dürfen nicht bereits als Neuwagen gefördert worden sein. Ein- und dasselbe Auto mehrmals bezuschussen, das ist selbst dem spendablen BAFA zu viel. Weitere Voraussetzungen sind:
Vorsicht: Manche Plug-in-Hybride sind per 1. Januar 2022 aus der Förderung herausgefallen. Es handelt sich dabei um Autos, deren maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm übersteigt und die eine rein elektrische Reichweite von weniger als 60 Kilometern aufweisen. Hier finden Sie eine Liste.
In jedem Fall erst nach der Zulassung. Das BAFA hat eigens ein Portal eingerichtet, auf dem Sie den Förderantrag elektronisch stellen und Unterlagen hochladen können. Diese Unterlagen sind wichtig:
Weiterhin und noch bis 31.12.2030 sind Elektroautos - aber keine Hybride! - von der Kfz-Steuer befreit.
Wenn Sie einen elektrischen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von maximal 60.000 € haben und zu mehr als 50% dienstlich nutzen, werden statt 0,5% nur 0,25% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert.
Für Plug-in-Hybride, die mindestens 60 Kilometer rein elektrisch fahren und maximal 50 Gramm CO₂ pro Kilometer emittieren, gilt ein Satz von 0,5% - aber neuerdings nur dann, wenn sie zu mehr als 50% rein elektrisch betrieben werden. Ansonsten gilt die Regelbesteuerung des geldwerten Vorteils in Höhe von 1% des Bruttolistenpreises.