Welche Förderungen gibt es?

Elektroautos: hohe Förderung in 2022

Elektroautos sind klimafreundlich. Um die Klimaziele zu erreichen, sollen bis 2030 in Deutschland 15 Millionen E-Autos rollen. Ein hohes Ziel, bedenkt man die Kosten: Elektroautos sind deutlich teurer als PKW mit Verbrennungsmotor und einen nennenswerten Gebrauchtmarkt gibt es derzeit noch nicht.

Um den Bürgern die E-Mobilität schmackhaft zu machen, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) E-Autos und Plug-in-Hybride. Auch die Hersteller tragen einen Anteil an der Förderung. Dieser Beitrag erklärt, wie viel Geld es gibt und wie Sie daran kommen.

Welche Förderungen gibt es?

Bis zu 9.000 € Förderung können Sie im Jahr 2022 beim Kauf eines rein elektrischen Neuwagens einstreichen, wenn Herstelleranteil, Bundesanteil und Innovationsprämie zusammenkommen.

 

Herstelleranteil

Die Autohersteller subventionieren die Anschaffung eines elektrischen Neuwagens mit bis zu 3.000 €, das gilt übrigens auch für Plug-In-Hybride.

 

BAFA-Förderung

Das BAFA bietet zwei Arten der Förderung: Umweltbonus und Innovationsprämie. Diese werden hier kurz beschrieben.

 

Umweltbonus

Der Umweltbonus für Elektroautos mit Batterie oder Brennstoffzelle beträgt inklusive Innovationsprämie:

E-Autos

Nettolistenpreis < 40.000 €

Nettolistenpreis > 40.000 €

Mindesthaltedauer

Kauf

6.000 €

5.000 €

6 Monate

Leasing 6-11 Monate

1.500 €

1.250 €

6 Monate

Leasing 12-23 Monate

3.000 €

2.500 €

12 Monate

Leasing >23 Monate

6.000 €

5.000 €

24 Monate

Plug-in-Hybride

     

Kauf

4.500 €

3.750

6 Monate

Leasing 6-11 Monate

1.125 €

937.50

6 Monate

Leasing 12-23 Monate

2.250 €

1.875

12 Monate

Leasing >23 Monate

4.500 €

3.750

24 Monate

Genaueres können Sie auf der Website der BAFA nachlesen.

 

Innovationsprämie

Mit der Innovationsprämie wird der Bundesanteil an der Förderung verdoppelt. Sie gilt für folgende Elektrofahrzeuge:

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Mit der neuen Richtlinie wird beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.

Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, die Innovationsprämie mindestens bis zum 31.12.2022 weiterzuführen.

 

Welche Automobile werden gefördert?

Eine vollständige Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (Stand 25.01.2022) stellt die BAFA ebenfalls auf ihrer Website zur Verfügung.

 

Förderung auch für Gebrauchte

Umweltbonus und Innovationsprämie gibt es auch für junge gebrauchte Fahrzeuge, die maximal 12 Monate erstzugelassen und höchsten 15.000 Kilometer gelaufen sind. Voraussetzung: Die Autos dürfen nicht bereits als Neuwagen gefördert worden sein. Ein- und dasselbe Auto mehrmals bezuschussen, das ist selbst dem spendablen BAFA zu viel. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Der Förderantrag für Gebrauchtfahrzeuge muss spätestens 12 Monate nach der Zweitzulassung gestellt werden.
  • Der maximale förderfähige Bruttogesamtfahrzeugpreis in diesem Fall 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung). War das Auto teurer, gibt es keine Förderung dafür.
  • Auch sollte der Antragsteller das Auto mindestens 6 Monate halten (im Falle von Leasing noch länger, entsprechend der obigen Tabelle). Sonst kann die Förderung zurückgefördert - äh - gefordert werden.

 

Förderfähigkeit mancher Autos endet 2022

Vorsicht: Manche Plug-in-Hybride sind per 1. Januar 2022 aus der Förderung herausgefallen. Es handelt sich dabei um Autos, deren maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm übersteigt und die eine rein elektrische Reichweite von weniger als 60 Kilometern aufweisen. Hier finden Sie eine Liste.

 

Wie beantragen Sie die Förderung?

In jedem Fall erst nach der Zulassung. Das BAFA hat eigens ein Portal eingerichtet, auf dem Sie den Förderantrag elektronisch stellen und Unterlagen hochladen können. Diese Unterlagen sind wichtig:

  • Bei der Zweitzulassung muss ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) oder einer Neufahrzeugrechnung und eine Erklärung über die maximale Laufleistung des Fahrzeugs von 15.000 Kilometern zum Kaufzeitpunkt mit dem Antrag hochgeladen werden. Die Erklärung muss über das Formular „Nachweispaket von Gebrauchtwagen“ durch eine amtlich anerkannte Person oder Prüforganisation bestätigt werden.
  • Der ADAC warnt vor Scheingeschäften, bei denen Autos überteuert verkauft werden und der Kunde zwei Rechnungen erhält: eine für das BAFA, eine zweite, meist "Zusatzkosten" für ihn selbst. Gehen Sie nicht auf solche Verträge ein, sonst sind Sie des Subventionsbetrugs mitschuldig. 

 

Steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen

Weiterhin und noch bis 31.12.2030 sind Elektroautos - aber keine Hybride! -  von der Kfz-Steuer befreit.

Wenn Sie einen elektrischen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von maximal 60.000 € haben und zu mehr als 50% dienstlich nutzen, werden statt 0,5% nur 0,25% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert.

Für Plug-in-Hybride, die mindestens 60 Kilometer rein elektrisch fahren und maximal 50 Gramm CO₂ pro Kilometer emittieren, gilt ein Satz von 0,5% - aber neuerdings nur dann, wenn sie zu mehr als 50% rein elektrisch betrieben werden. Ansonsten gilt die Regelbesteuerung des geldwerten Vorteils in Höhe von 1% des Bruttolistenpreises.

 

Artikel vom 04.01.2022 aus der Kategorie: Tipps und Tricks für Autofahrer Quelle: mein-autolexikon.de