Vorschriften bei Stau

Stockender Verkehr: Diese Regeln sollten Sie kennen

Baustellen, Unfälle, Ferien – das sind die Hauptursachen für Staus auf den Autobahnen. Bei stundenlanger Warterei kurz das Fahrzeug verlassen und sich Strecken, dürfte erlaubt sein, oder doch nicht? Welche Regeln Sie im Stau beachten müssen, erfahren Sie in folgendem Artikel. 

Rettungsgasse richtig bilden

Staus werden häufig durch Unfälle verursacht. Hier ist das richtige Verhalten gegenüber Einsatzfahrzeugen besonders wichtig. Rettungswagen, Polizei und Feuerwehr brauchen Platz und dürfen nicht durch den stockenden Verkehr behindert werden. Autofahrer müssen gewährleisten, dass diese schnell zum Unfallort durchkommen. Stichwort hierbei ist die Rettungsgasse. Doch wohin ausweichen? Dafür gibt es festgelegte Regeln: Bei zweispurigen Bahnen muss die Rettungsgasse zwischen den beiden Fahrstreifen gebildet werden. Bei dreispurigen Fahrbahnen muss zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen Platz gemacht werden.

Handy am Steuer im Stau

Minutenlanges Stehen und Warten bis der Stau sich nach und nach auflöst kann ganz schön langweilig und nervenzerreißend sein. Um die Zeit zu überbrücken, ist der Griff zum Telefon sehr verlockend. Mal eben auf eine SMS antworten oder die E-Mails abrufen. Doch selbst bei stockendem Verkehr ist das verboten. Auch hier ist Konzentration und Aufmerksamkeit gefragt, denn gerade durch häufiges Anfahren und Abbremsen ist die Auffahr-Gefahr relativ hoch. Ein mobiles Telefon darf nur in die Hand genommen werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aus ist. Der Verstoß gegen diese Straßenverkehrsordnung wird mit einer Geldstrafe von 60 € und einem Punkt in Flensburg bestraft.

Mehr über Verstöße gegen die StVo erfahren Sie in folgendem Artikel:
Bußgeldkatalog bei Verstoß gegen die StVO

Fahrzeug im Stau verlassen

Langes Sitzen ist nicht nur eine reine Geduldsprobe. Auch das Bedürfnis, sich kurz zu strecken und die Beine zu lockern, steigt mit jeder weiteren Minute, die wartend im Auto verbracht wird. Doch kurz mal frische Luft schnappen ist leider nicht erlaubt. Die Fahrbahn darf nicht betreten werden. Einzige Ausnahme bilden Notfälle, beispielsweise beim Absichern einer Unfallstelle.

Wie Sie sich bei einem Unfall richtig verhalten, erfahren Sie im folgenden Artikel:
Sofortmaßnahmen am Unfallort

Überholen auf dem Seitenstreifen

Im Stau sind weit und breit alle Fahrbahnen voller Fahrzeuge. Bis auf eine: der leere Seitenstreifen, der dazu verführt, dem stockendem Verkehr und der Warterei auszuweichen. Darüber wäre die nächste Ausfahrt viel schneller erreicht, das Ziel näher. Aber der Seitenstreifen ist leider eine verbotene Zone und nur für Notfälle gedacht. Wer dennoch darauf ausweicht und rechts den Stau überholt, verstößt gegen die StVo und muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Rechts überholen im Stau

Grundsätzlich ist das Überholen auf der rechten Spur auf der Autobahn und auf Schnellstraßen nicht erlaubt. Stockender Verkehr und Staus bilden die Ausnahme. Wenn Fahrzeuge auf der linken Spur nicht schneller als 60 km/h fahren, dürfen Autofahrer auf der rechten Spur mit einer Differenz von höchstens 20 km/h überholen. Steht der Verkehr auf der linken Spur still, darf rechts mit maximal 20 km/h überholt werden.

Richtiges Einfädeln verhindert unnötigen Rückstau

Wird eine Fahrbahn gesperrt, werden viele Autofahrer nervös und versuchen so früh wie nur möglich die Fahrbahn zu wechseln. Dieses Verhalten verstärkt den stockenden Verkehr und führt zu unnötigem Rückstau. Das kann durch dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenem Reißverschlussverfahren vermieden werden. Dieses besagt: Autofahrer auf der wegfallenden Spur müssen bis zum Ende durchfahren und dürfen erst dann die Fahrbahn wechseln.

Mehr über das Reißverschlussverfahren können Sie in folgendem Artikel lesen:
Für welche Fälle ist das Reißverschlussverfahren vorgesehen?

Sie möchten mal sehen, wie ein Stau entstehen kann? Auf folgender Seite finden Sie einen Stausimulator der TH Dresden. 

Artikel vom 07.07.2016 aus der Kategorie: Gesetze und Regeln Quelle: mein-autolexikon.de