Was muss man beim Fahren mit Winterreifen besonders beachten?

Winterreifenpflicht

Der Winter ist für viele Autofahrer eine ziemlich rutschige Angelegenheit. Um ein Thema kommt man dabei jedes Jahr nicht herum: die Winterreifen. Wann sollen sie aufgesetzt werden, welche Reifen dürfen verwendet werden? Gibt es eine Winterreifenpflicht in Deutschland? Wir haben einige Informationen rund um das Thema Winterreifen für Sie zusammengefasst.

Für wen gilt die Winterreifenpflicht?

Grundsätzlich gilt die Winterreifenpflicht für alle Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr, auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen.

Winterreifen wann wechseln?

Für die Frage, wann die Winterreifen aufgezogen werden müssen, gilt im Volksmund die O-bis-O-Regel, also von Oktober bis Ostern.

Ein genauer Zeitraum wird vom Gesetzgeber nicht genannt, denn dieser ist nicht von der Jahreszeit, sondern von den Witterungsbedingungen abhängig.

Muss man Winterreifen haben?

Fest steht: Wer bei Glätte, Eis oder Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Kommt es zu einer Behinderung, einer Gefährdung oder sogar einem Unfall, wird es noch teurer.

Übrigens: Der Versicherungsschutz greift hier oft nicht oder nur teilweise. Hier wird nach Einzelfall entschieden. Zur Rechenschaft gezogen wird neuerdings nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter, der die Fahrt ohne winterliche Bereifung zugelassen hat.

Fahren ohne Winterreifen?

Wer bei Glätte, Eis oder Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro rechnen und einem Punkt im Verkehrszentralregister.

Welche Winterreifen darf ich fahren?

Die Anforderungen an Winterreifen haben sich 2017 nochmal geändert.Reichte früher eine so genannte M+S-Kennzeichnung aus, die einem Winterreifen gegenüber ein Normalreifen eine bessere Fahr- und Traktionseigenschaften auf Schnee bescheinigte, ist nun das Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke – erforderlich.

M&S Symbol und Alpine-Symbol

Das Alpine-Symbol wurde als neues Siegel von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) eingeführt. Dieses soll für einheitliche Bedingungen in Bezug auf Rollgeräuschemissionen und Haftung auf nassen Oberflächen sorgen.

Doch es gibt eine Übergangszeit bis zum 30. September 2024. Bis dahin gelten M+S-Reifen als wintertauglich, wenn sie bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden. In diesem Jahr gekaufte Winterreifen können also bedenkenlos aufgefahren werden.

Merke:

  • Ab dem 30. September 2024 müssen Winterreifen das Alpine-Symbol aufweisen

  • M+S-Reifen gelten bis zum 30.09.2024 als wintertauglich, wenn sie bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden

Ein Winterreifen-Konfigurator hilft dabei den richtigen Winterreifen für das eigene Fahrzeug zu finden.

Wer ist von der Winterreifenpflicht ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind einspurige Kraftfahrzeuge sowie Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge, Anhänger, Stapler, Einsatz- und Spezialfahrzeuge, für die keine passenden Winterreifen zur Verfügung stehen. Auch parkende Autos, die in den Wintermonaten nicht bewegt werden, obliegen nicht der Winterreifenpflicht.

Aber es gibt Einschränkungen: Bevor ich eine Fahrt mit einem Fahrzeug antrete, das von der Winterreifenpflicht befreit ist, muss ich prüfen, ob mein Fahrziel nicht auch mit einem anderen Verkehrsmittel zu erreichen wäre. Kann ich das verneinen, so gelten im Straßenverkehr weitere Vorsichtmaßnahmen:

  • Mindestabstand
    Zum vorausfahrenden Auto muss immer ein Mindestabstand eingehalten werden. Wie viel Meter Abstand ich halten muss, ergibt sich aus der Hälfte meines Tachowertes. Fahre ich also 30 km/h, so muss ich mindestens 15 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten.

  • Geschwindigkeitsbegrenzung
    Zudem darf mit einem Fahrzeug ohne Winterreifen bei entsprechenden Witterungsverhältnissen nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

Winterreifen und Automietung

Wer ein Fahrzeug bei winterlichen Witterungsbedingungen mietet, sollte sich immer über dessen Bereifung erkundigen. Grundsätzlich gilt, dass ein Auto nicht vermietet werden darf, wenn es sich nicht in einem fahrsicheren und -tüchtigen Zustand befindet. Dazu gehört auch die richtige Bereifung. Autovermietern ist dabei freigestellt, ob sie die Nutzung von Winterreifen mit zusätzlichen Kosten belegen.

Unfall im Winter und keine Winterreifen: wer haftet?

Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen fährt und einen Verkehrsunfall hat, der muss mit Leistungskürzungen der Kaskoversicherung bzw. Haftpflichtversicherung rechnen.

Diese werden aufgrund grober Fahrlässigkeit erteilt. Die Mithaftung treffen Halter und Fahrer gleichermaßen. Den Halter, weil er die Benutzung seines Autos mit Sommerreifen zugelassen hat, und den Fahrer, weil er objektiv gegen die Winterreifenpflicht verstoßen hat. Dies ist auch dann der Fall, wenn ein anderer Fahrer den Unfall verursacht hat.

Besser ist es also, schon vor dem ersten Schnee die Winterreifen aufzuziehen und dadurch das Unfallrisiko zu minimieren. Dies trägt zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei.

Winterreifen richtig lagern

So schnell der Winter kommt, genauso schnell ist er dann oft auch schon wieder vorbei. Bevor Sie Ihre Reifen einlagern, erhöhen Sie den Luftdruck noch einmal um 0,5 bar mehr als vom Hersteller vorgegeben. Denn obwohl die Reifen nicht genutzt werden, verringert sich der Luftdruck über den Einlagerungszeitraum. Felgenlose Reifen sollten sie senkrecht stehend lagern und im Laufe der Monate ein paar Mal drehen.

Wie lange kann man Winterreifen fahren?

Grundsätzlich sollten Sie Winterreifen nicht länger als 10 Jahre benutzen, besser wären nur acht. Brauchen Sie neue Reifen, so kümmern Sie sich am besten frühzeitig darum, denn sonst stehen Ihnen – abhängig vom Modell – eventuell lange Wartezeiten bevor, da es in der Hauptzeit zu Engpässen in der Produktion und in der Lieferung kommen kann.

Artikel vom 02.11.2020 aus der Kategorie: Winter-Special Quelle: mein-autolexikon.de